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Wohnraummietrecht       Rechtsanwalt Wolfarth Wiesbaden

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    Im Bereich des Wohnraummietrechts hat die seit dem 1.9.2001 geltende Mietrechtsreform in wesentlichen Punkten Änderungen mit sich gebracht. Ein Teil der bisher in verschiedenen  Rechtsvorschriften enthaltenen Regelungen wurde in die bestehenden mietrechtlichen Vorschriften des BGB integriert, allerdings aus unserer praxisnahen Sicht nicht konsequent genug. Wichtige Neuregelungen sind u.a.  
         

   Verkürzte Kündigungsfristen
   Kündigungsfristen  Mieter/Vermieter nicht gleich
   Einschränkungen bei Mieterhöhungsverlangen
   Zeitliche Vorgaben für Nebenkostenabrechnungen
   Wegfall der Mieterhöhung bei Kapitalzinserhöhung
   Stärkung der Lebenspartnerschaft im Mietrecht
   Erleichterung der Kündigung bei Tod des Mieters
   Mieterhöhung auf Basis qualifizierten Mietspiegels