Die nachfolgenden Mandatsbedingungen gelten
für die Bearbeitung aller sonstigen Rechtsangelegenheiten soweit
es sich nicht um die Online Unfallschadensbearbeitung
über unser Internetangebot www.unfall24.de handelt. |
1. Mit mündlicher, schriftlicher oder elektonischer Auftragserteilung
gibt der Rechtssuchende ein Angebot auf Abschluss eines Anwaltsvertrages
ab. Das Mandatsverhältnis kommte erst zustande, wenn das Angebot
von uns angenommen wird.
2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er die Kosten des Mandats trägt,
falls keine Deckungszusage durch seine Rechtschutzversicherung erfolgt.
Bei der Auftragerteilung kann ein angemessener Kostenvorschuss auf Anforderung
durch den Anwalt zu entrichten sein. Die Anwaltsvergütung richtet
sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist abhängig
vom Gegenstandswert.
3. Die Haftung wird für Fälle leichter Fahrlässigkeit
auf einen Höchstbetrag von 250.000,-- EURO für ein Schadensereignis
beschränkt. Unberührt bleibt die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts
oder seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Eine Haftung für fehlerhafte Datenübertragung schließen
wir ebenso aus, wie eine Haftung für Fehler wegen lückenhafter
oder unvollständiger Sachverhaltsschilderung. Wir übernehmen
auch bei zustande gekommenen Mandatsverhältnis keine Haftung für
über das Internet übermittelte Nachrichten oder sonstige Mitteilungen
zur Fristwahrung oder Einlegung von Rechtsmitteln. Solche Nachrichten
müssen Sie, per Fax oder telefonisch, rechtzeitig während unserer
Büroöffnungszeiten übermitteln.
4. Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist der Rechtsanwalt
nur dann verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten Auftrag schriftlich
oder telefonisch erhalten und angenommen hat.Fristwahrende Aufträge
per E-Mail sind ausgeschlossen.
5. Die Korrespondenzsprache mit ausländischen Auftraggebern ist
Deutsch. Die Haftung für Übersetzungsfehler wird ausgeschlossen.
Unberührt bleibt die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts oder
seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6. Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen des Rechtsanwalts
sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
7. Die Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des
Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen
erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der Kostenansprüche
des beauftragten Anwalts an diesen abgetreten, mit der Ermächtigung,
die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen.
Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Bevollmächtigte
befreit.
8. Soweit nicht gesetzlich eine kürze Verjährungsfrist gilt,
verjähren die Ansprüche gegen den beauftragten Rechtsanwalt
zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.
9. Die Verpflichtung des beauftragten Rechtsanwalts zur Aufbewahrung
und Herausgabe von Handakten erlischt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.
10. Gemäß § 29 Abs. 1 ZPO ist der Sitz der Anwaltskanzlei
als vertraglicher Erfüllungsort gleichzeitig Gerichtsstand für
alle Ansprüche aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.
Von dieser Vereinbarung haben beide Vertragsparteien je ein Exemplar
erhalten.
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