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Mandatsbedingungen     Rechtsanwälte Wolfarth & Partner GbR

   
   
Die nachfolgenden Mandatsbedingungen gelten für die Bearbeitung aller sonstigen Rechtsangelegenheiten soweit es sich nicht um die Online Unfallschadensbearbeitung
über unser Internetangebot www.unfall24.de handelt.

 

1. Mit mündlicher, schriftlicher oder elektonischer Auftragserteilung gibt der Rechtssuchende ein Angebot auf Abschluss eines Anwaltsvertrages ab. Das Mandatsverhältnis kommte erst zustande, wenn das Angebot von uns angenommen wird.

2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er die Kosten des Mandats trägt, falls keine Deckungszusage durch seine Rechtschutzversicherung erfolgt. Bei der Auftragerteilung kann ein angemessener Kostenvorschuss auf Anforderung durch den Anwalt zu entrichten sein. Die Anwaltsvergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist abhängig vom Gegenstandswert.

3. Die Haftung wird für Fälle leichter Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von 250.000,-- EURO für ein Schadensereignis beschränkt. Unberührt bleibt die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts oder seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für fehlerhafte Datenübertragung schließen wir ebenso aus, wie eine Haftung für Fehler wegen lückenhafter oder unvollständiger Sachverhaltsschilderung. Wir übernehmen auch bei zustande gekommenen Mandatsverhältnis keine Haftung für über das Internet übermittelte Nachrichten oder sonstige Mitteilungen zur Fristwahrung oder Einlegung von Rechtsmitteln. Solche Nachrichten müssen Sie, per Fax oder telefonisch, rechtzeitig während unserer Büroöffnungszeiten übermitteln.

4. Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist der Rechtsanwalt nur dann verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten Auftrag schriftlich oder telefonisch erhalten und angenommen hat.Fristwahrende Aufträge per E-Mail sind ausgeschlossen.

5. Die Korrespondenzsprache mit ausländischen Auftraggebern ist Deutsch. Die Haftung für Übersetzungsfehler wird ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts oder seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6. Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen des Rechtsanwalts sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

7. Die Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der Kostenansprüche des beauftragten Anwalts an diesen abgetreten, mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Bevollmächtigte befreit.

8. Soweit nicht gesetzlich eine kürze Verjährungsfrist gilt, verjähren die Ansprüche gegen den beauftragten Rechtsanwalt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.

9. Die Verpflichtung des beauftragten Rechtsanwalts zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten erlischt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.

10. Gemäß § 29 Abs. 1 ZPO ist der Sitz der Anwaltskanzlei als vertraglicher Erfüllungsort gleichzeitig Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.

Von dieser Vereinbarung haben beide Vertragsparteien je ein Exemplar erhalten.